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Neue Prüfungsschwerpunkte
Ausgabe:
Steuernews für Klienten

Auftraggeberhaftung

Seit 1.7.2011 müssen in Summe 25 % des Werklohnes abgeführt werden, um einer Haftung der Sozialversicherungsbeiträge und der lohnabhängigen Abgaben zu entgehen. ...mehr

Änderung des Künstler-Sportler-Erlasses

Neu: Die Abzugsteuer wird erst ab dem Betrag von € 1.000,00 fällig. Die Vereinfachung gilt auch für Musiker, die bei Tanzveranstaltungen auftreten. ...mehr

Neue Prüfungsschwerpunkte

Unter dem Slogan „Fair Play“ führt die Finanzverwaltung standardisierte Kurzprüfungen und ein Beobachtungsjahr für Jungunternehmer ein. ...mehr

Reihengeschäft

Einem Reihengeschäft werden mehrere Lieferungen unterstellt. Diese Lieferungen werden aufgeteilt in eine bewegte und mehrere ruhende Lieferungen. ...mehr

Neue Prüfungsschwerpunkte

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Standardisierte Kurzprüfungen

Einen Schwerpunkt des „Fair Play“-Projekts der Finanzbehörde bilden die standardisierten Kurzprüfungen (SKM). Der Prüfungszeitraum bei diesen Prüfungen umfasst in der Regel nur ein Jahr. Die Prüfung wird auf wesentliche Prüffelder eingeschränkt. Dem Wirtschaftstreuhänder und dem Unternehmer wird das Thema der Prüfung nach dem Unterzeichnen des Prüfungsauftrags erläutert.

Die Finanz wählt für eine standardisierte Kurzprüfung nur Unternehmen aus, die aus ihrer Sicht als Nichtrisikofälle eingestuft werden. Neben dem Wunsch nach einer guten Zusammenarbeit legt sie Wert auf die Mitwirkung von Seiten des Wirtschaftstreuhänders und des Unternehmers.

Diese Punkte sieht sie als Indikatoren dafür, ob die Prüfung ein Nichtrisikofall bleibt. Erfolgt im Zuge der Prüfung eine Einstufung als Risikofall, so kann die Behörde den Prüfungsumfang jederzeit ausweiten.

Beobachtung im ersten Unternehmerjahr

Jungunternehmer unterstehen zukünftig einer speziellen Beobachtung der Finanzbehörde. Im Rahmen von regelmäßigen Besuchen erhalten die Jungunternehmer von den Beamten Informationen, die die Zusammenarbeit für beide Seiten erleichtern sollen. Die Behörde nimmt bei diesen Besuchen aber auch das Erklärungs- und Zahlungsverhalten der Unternehmer genau unter die Lupe. Nach einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten erfolgt eine Entscheidung darüber, ob eine Nachschau im Bereich der Umsatzsteuer oder eine Umsatzsteuersonderprüfung eingeleitet wird.

Am Ende des ersten Unternehmerjahres werden die Unternehmer aus dieser Beobachtung im Zuge eines Abschlussgesprächs entlassen.

Stand: 07. Juli 2011

Bild: Duey - Fotolia.com

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