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Mitteilungspflichten im Februar
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Steuernews für Klienten

Was ändert sich mit 1.1.2014?

Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über einige Änderungen mit Jahresbeginn 2014. ...mehr

Was müssen Pendler ab Jahresbeginn beachten?

Der neue Pendlerrechner ist verpflichtend zu verwenden. ...mehr

Pkw: Wann darf der halbe Sachbezug angesetzt werden?

Hat ein Arbeitnehmer ein Firmenauto, wird sowohl die Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung als auch die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer um einen Sachbezug erhöht. ...mehr

Ist Ihre neue Idee Erfolg versprechend?

Bei vielen neuen Ideen ist zu Beginn fraglich, ob sie sich tatsächlich verwirklichen lassen. ...mehr

Überbrückungshilfe

Für selbständige Kleinverdiener gibt es eine erfreuliche Nachricht zum Jahreswechsel. ...mehr

Mitteilungspflichten im Februar

Schwerarbeitsmeldungen: Bis Ende Februar sind die Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2013 zu erstellen. ...mehr

Supply Chain Management

Unter Supply Chain Management (SCM) versteht man die Planung und Steuerung der gesamten Wertschöpfungskette vom Rohstofflieferanten bis hin zum Endkunden. ...mehr

Mitteilungspflichten im Februar

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Schwerarbeitsmeldungen

Bis Ende Februar sind die Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2013 zu erstellen.

Die Meldung muss dem zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt werden.

Gemeldet werden müssen

  • alle männlichen Versicherten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und
  • alle weiblichen Versicherten, die das 35. Lebensjahr vollendet haben,

wenn erschwerte Arbeitsbedingungen (im Sinne der Schwerarbeitsverordnung) vorliegen.

Auslandszahlungen über € 100.000,00

Unternehmer sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts, die Zahlungen über € 100.000,00 ins Ausland tätigen, haben eine Meldung beim Finanzamt zu machen, wenn die Zahlungen für folgende Leistungen entrichtet wurden:

  • Leistungen, die nach dem Einkommensteuergesetz unter die Einkünfte aus selbständiger Arbeit fallen, wie z.B. wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten
  • Vermittlungsleistungen, die von in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen im Inland getätigt werden oder sich auf das Inland beziehen
  • kaufmännische oder technische Beratungen im Inland

Honorare

Honorare, die für bestimmte selbständig erbrachte Leistungen gezahlt werden, müssen auch gemeldet werden. Darunter fallen z.B. Leistungen von Aufsichtsratsmitgliedern, Versicherungsvertretern, Vortragende oder sonstige Leistungen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrages erbracht werden. Es muss keine Meldung gemacht werden, wenn bestimmte Entgeltsgrenzen nicht überschritten wurden.

Stand: 19. Dezember 2013

Bild: kyrien - Fotolia.com

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