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Investitionszuwachsprämie
Ausgabe:
Steuernews für Klienten

Wiedereingliederungsteilzeit für Arbeitnehmer

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Eckpunkte dieser neuen Regelung. ...mehr

Investitionszuwachsprämie

Die Fassung vom 31.03.2017 der Richtlinie für eine KMU-Investitionszuwachsprämie sieht diese Fördermöglichkeit nun auch für Freiberufler vor. ...mehr

Was ändert sich bei der Bilanzoffenlegung für kleine GmbHs?

Kapitalgesellschaften haben ihre Jahresabschlüsse binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch offenzulegen. ...mehr

Umsatzsteuervoranmeldung und Zusammenfassende Meldung

Abhängig vom Vorjahresumsatz müssen Unternehmer im Regelfall entweder monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) erstellen. ...mehr

Arbeitszeiteffizienz steigern

Lockt im Frühjahr das schöne Wetter, soll die Arbeitszeit so effizient wie möglich genutzt werden. ...mehr

Was ist bei elektronischen Rechnungen zu beachten?

Als Rechnung im Sinne des UStG gelten auch auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen werden. ...mehr

Sozialversicherung der Selbständigen (GSVG)

Wichtige Werte für das Jahr 2017. ...mehr

Investitionszuwachsprämie

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Freiberufler

Die Fassung vom 31.03.2017 der Richtlinie für eine KMU-Investitionszuwachsprämie sieht diese Fördermöglichkeit nun auch für Freiberufler vor.

KMU-Investitionszuwachsprämie für 2017 bereits ausgeschöpft

Wie das aws (Austria Wirtschaftsservice) bekannt gab, können für die KMU-Investitionszuwachsprämie keine Anträge mehr gestellt werden, da die Fördermittel für 2017 bereits ausgeschöpft sind. Für KMU und Freiberufler werden ab 2018 neue Fördermittel bereitgestellt werden.

Investitionszuwachsprämie für große Unternehmen

Auch für große Unternehmen wird ein Investitionszuwachs gefördert. Die Förderrichtlinien sind ähnlich gestaltet wie bei der KMU-Investitionszuwachsprämie. Weitere Informationen finden Sie auf www.aws.at.

Stand: 27. April 2017

Bild: Mariusz Blach - Fotolia.com

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