In-Vitro-Fertilisation
Abzugsfähig als außergewöhnliche Belastung sind die Kosten einer medizinisch indizierten In-Vitro-Fertilisation.
In alten Urteilen des Verwaltungsgerichtshofes galten diese Kosten als nicht abzugsfähig, da sie einen freiwilligen Aufwand darstellen.
Der Verwaltungsgerichtshof änderte jedoch bei seinem letzten Urteil zu diesem Thema seine Meinung mit der Begründung, dass ein öffentliches Interesse der Gesellschaft an Kindern besteht. Allerdings darf die Fortpflanzungsunfähigkeit nicht freiwillig herbeigeführt worden sein.
Adoptionskosten
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (vom Juli 2011) schließt nun auch die Kosten einer Adoption in den Bereich der abzugsfähigen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung mit ein.
Stand: 12. September 2011