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Erwerbsschwelle
Ausgabe:
Steuernews für Klienten

Förderung der ersten Arbeitnehmer

Die 12-Monats-Frist, innerhalb der die Befreiung von den lohnabhängigen Abgaben in Anspruch genommen werden kann, wird durch eine 36-Monats-Frist ersetzt. ...mehr

Spenden

Spenden sind als Betriebsausgaben und/oder als Sonderausgaben abzugsfähig. ...mehr

Anspruchszinsen

Ab 1.10.2011 beginnen die Anspruchszinsen zu laufen. ...mehr

Erwerbsschwelle

Neu: Verwendung der UID-Nummer gilt als Verzicht auf die Erwerbsschwelle. ...mehr

Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt

Die Kosten einer medizinisch indizierten In-Vitro-Fertilisation und einer Adoption sind abzugsfähig als außergewöhnliche Belastung. ...mehr

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2012

Eine tabellarische Auflistung der Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen. ...mehr

Erwerbsschwelle

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Erwerbsschwelle

Werden einem österreichischen Unternehmer Waren aus anderen Mitgliedstaaten der EU geliefert, so ist dies in der Regel in Österreich als innergemeinschaftlicher Erwerb zu versteuern. Ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, so kann die Erwerbsteuer im gleichen Monat als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Werden Waren eingekauft, die den Betrag von € 11.000,00 pro Kalenderjahr nicht überschreiten, unterbleibt die Besteuerung für:

  • Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze ausführen, für die keine Vorsteuer abgezogen werden darf (unechte Steuerbefreiung)
  • Land- und Forstwirte, die die Umsatzsteuer pauschal ermitteln
  • juristische Personen, die keine Unternehmer sind oder den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwerben.

Zur Berechnung, ob die Erwerbsschwelle überschritten wurde, werden die Nettoentgelte aller Waren, die aus Mitgliedstaaten erworben wurden, addiert. Nicht in die Berechnung miteinbezogen wird der Erwerb von neuen Fahrzeugen und verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Mineralöle, Tabakwaren).

Wurde im vorangegangenen Jahr die Erwerbsschwelle überschritten, so findet im laufenden Jahr in jedem Fall eine Besteuerung statt (auch dann, wenn die Erwerbsschwelle nicht erreicht wird).

Verzicht auf die Erwerbsschwelle

Der Schwellenerwerber kann auf die Anwendung der Erwerbsschwelle verzichten. Dieser Verzicht ist dem Finanzamt schriftlich zu erklären.

Seit 1.8.2011 sollte der Unternehmer im Umgang mit seiner UID-Nummer Folgendes beachten:

Verwendet er gegenüber dem Lieferanten seine UID-Nummer, so wird das als Verzicht auf die Anwendung der Erwerbsschwelle gewertet. Dieser Verzicht ist für zwei Jahre bindend.

Stand: 12. September 2011

Bild: Andreas Krutzler - Fotolia.com

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