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Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?
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Steuernews für Klienten

Wie können Sie von der erhöhten Forschungsprämie profitieren?

Die Forschung muss in einem inländischen Betrieb oder in einer inländischen Betriebsstätte erfolgen. ...mehr

Wann liegt ein „kleines Vereinsfest“ vor?

Veranstaltet ein gemeinnütziger Verein eine gesellige Veranstaltung in Form eines sogenannten kleinen Vereinsfestes, so kann dieses steuerlich begünstigt sein. ...mehr

Haben Sie Kryptowährungen im Betriebsvermögen?

Das BMF hat eine aktuelle Information zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen (z. B. Bitcoins) veröffentlicht. ...mehr

Welche Erleichterungen kommen für die Privatinsolvenz?

Die Novellierung des Schuldenregulierungsverfahrens („Privatkonkurs“) durch das Insolvenzrechts-Änderungsgesetz (IRÄG) 2017, das vollständig mit 1.11.2017 in Kraft tritt, bringt wichtige Neuerungen. ...mehr

Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist zu entrichten, wenn ein Gegenstand aus einem Drittland (also nicht EU) in das Inland eingeführt wird. ...mehr

Was bedeutet „Handelsübliche Bezeichnung“ für den Registrierkassenbeleg?

Ein Beleg einer Registrierkasse hat laut Bundesabgabenordnung bestimmte Mindestangaben zu enthalten. ...mehr

Was ist eine Balanced Scorecard?

Die Balanced Scorecard ist eine Controlling-Methode zur Messung der Zielerreichung in Hinblick auf Vision und Strategie eines Unternehmens. ...mehr

Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

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Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist zu entrichten, wenn ein Gegenstand aus einem Drittland (also nicht EU) in das Inland eingeführt wird. EUSt ist von Unternehmern und Nichtunternehmern gleichermaßen zu entrichten. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist grundsätzlich der Zollwert der Ware (Warenwert inkl. Transportkosten, Zollgebühren usw.). Für die Erhebung dieser Eingangsabgabe ist in der Regel die Zollbehörde zuständig.

Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer richtet sich nach dem Umsatzsteuersatz im Inlandshandel für dieselbe Ware (10 %, 13 % oder 20 %).

Außer an das Zollamt kann die EUSt von Abgabepflichtigen, die im Inland zur Umsatzsteuer erfasst sind und Waren für ihr Unternehmen einführen, auch in der, in einer sogenannten Zollmitteilung, festgelegten Höhe auf das beim Finanzamt geführte Abgabenkonto entrichtet werden. Dafür muss bereits in der Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlichen freien Verkehr erklärt werden, dass man von dieser Regelung Gebrauch machen will.

Vorsteuerabzugsmöglichkeit

Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer können die beim Zollamt entrichtete oder auf das Abgabenkonto beim Finanzamt gebuchte EUSt für Gegenstände, die für das Unternehmen eingeführt wurden, bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Umsatzsteuergesetz in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) als Vorsteuer abziehen.

Stand: 30. August 2017

Bild: pfpgroup - Fotolia.com

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